Das Oberlandesgericht Karlsruhe
entschied, daß EDV-Anwender für die Sicherung ihrer Daten selber verantwortlich
sind (Aktenzeichen 10 U 123/95). Im vorliegenden Streitfall wurde ein Softwarehaus
verklagt, weil bei der Installation eines Scanners versehentlich eine Kundendatei
gelöscht wurde. Die Klage wurde abgewiesen, weil das Softwarehaus zu Recht unterstellen
durfte, daß eine Sicherungskopie der sensiblen Daten vorhanden sei.
Um
den Wert einer regelmäßigen Datensicherung wirklich schätzen zu können,
muß man mindestens einmal wichtiges Material verloren haben - z.B.
Vermutlich muß man den inneren Zorn einfach mal erlebt haben, der in jedem Menschen aufsteigt, wenn er Buchstabe für Buchstabe, Linie für Line längst erledigte Arbeiten von Grund auf noch einmal in die "blöde Kiste" eingeben muß. (Wirkliche Erlösung von diesem Trauma finden viele Leidtragende übrigens erst dann, wenn sie als Unbeteiligte voll der Schadenfreude einen Daten-GAU miterleben durften und dabei die Gelegenheit hatten, das Gesicht des Betroffenen in Mimik und Farbe beobachten zu können.) |
Besonders in Ingenieurbüros - z.B. in denen von Architekten - werden Projekte über Jahre entwickelt und realisiert, langfristig gemanagt und nach spätestens 5 Jahrzehnten wieder um- oder ausgebaut. Immer wieder müssen die Planer dazu auf ihre alten Daten zurückgreifen können - aber wie sicher stehen diese dauerhaft zur Verfügung?
An den Menschen liegt es immer weniger, wenn wichtige Daten verloren gehen (sie gehen zunehmend verantwortlicher mit ihren Arbeitsergebnissen um), die gängigen technischen Konzepte für die Altagsarbeit sind vorbildlich, und die entsprechenden Systeme - allen voran RAID - nehmen dem kurzfristigen DatenGAU allemal den Schrecken. Wenn aber alte, vermeintlich dauerhaft gespeicherte Projektdaten reaktiviert werden müssen - also Zeichnungen, Ausschreibungen oder auch allgemeine Texte, die vor fünf oder mehr Jahre entstanden sind, wird es oft brenzlich.
Das US-amerikanische "Council on Library and Information Resources" stellte in diesem Zusammenhang Anfang 1998 fest, daß "vom Kochrezept bis zu einem Verzeichnis der Plutoniumlagerstätten digitale Informationen zu verschwinden drohen oder unerreichbar werden". Forschungen des National Media Lab sollen nämlich eine erschreckend kurze Haltbarkeit von Magnetbändern, Disketten und sogar CD-ROMs aufgezeigt haben: "Durchschnittliche CD-ROMs werden nach nur fünf Jahren unzuverlässig", schreibt der Council. Andere Untersuchungen trauen CDs zwar eine Datensicherheit von 20 bis 30 Jahren zu, aber das Thema Datensicherheit bzw. -verlust ist damit nicht befriedigend gelöst.
Aber selbst dann, wenn
die gesicherten Daten im technisch binären Sinne noch in Ordnung sein mögen,
stellt sich die Fragen nach den Geräten, die für ihre Reaktivierung benötigt
werden - man denke z.B. an das antike 5¼-
Aber selbst dann, wenn
die alten Daten auf die Festplatte zurückgespielt werden können, so ist noch
eine dritte Hürde zu nehmen: die reaktivierten Daten müssen von der aktuellen
Software noch akzeptiert werden. Aber wer kennt schon noch die Datei-Formate
von Framework, Wordstar oder Deluxe Paint. Aber selbst wenn die jeweilige Software
noch aktiv vertrieben wird, so ist nicht immer sichergestellt, daß die aktuelle
Programm-
Verlassen Sie sich immer noch auf Ihre gesicherten Daten? Am besten, man achtet selber auf die Qualität und Langlebigkeit der gesicherten Daten:
Sicherheitskopie eines Datenstandes, die bei Datenverlust oder -zerstörung eine Möglichkeit bietet, die ursprünglichen Datenbestände wiederherzustellen (siehe auch: Pflicht zur Datensicherung, Wie lange hält eine CD-ROM?)
Quelle: Archmatic-Glossar von Alfons Oebbeke, Link: www.glossar.de
Fachwörterglossar
der Diplomarbeit von Benjamin Beer, mail:
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Innovationszentrum
Bau - Diplomarbeit am Fachbereich Bauwesen der HTWK Leipzig